Virtual Eye

Digitalisation for corporate success

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Beratungsleistungen der Virtual Eye GmbH

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Bedingungen finden Anwendung für alle Beratungsleistungen, die Virtual Eye gegenüber dem Auftraggeber erbringt, und alle Tätigkeiten, die mit diesen Leistungen in Zusammenhang stehen.

1.2 Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Virtual Eye. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.

2. Durchführung der Leistung

Virtual Eye wird die Serviceleistungungen im Rahmen des schriftlich vereinbarten Zeitraumes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Die Auswahl der Mitarbeiter, die die Leistung erbringen, bleibt Virtual Eye vorbehalten.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber unterstützt Virtual Eye bei der vereinbarungsgemäß zu erbringenden Leistung. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlich sind, sofern die Leistung Vorort zu erbringen ist. Insbesondere wird der Auftraggeber

a. soweit erforderlich Arbeitsräume für die Mitarbeiter von Virtual Eye einschließlich der erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen.

b. einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern von Virtual Eyefür Informationen und Fragen etc. während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischen-entscheidung notwendig sind.

4. Termine

Kommt Virtual Eye mit dem Abschluß der vereinbarten Leistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Virtual Eye gesetzten, angemessenen Nachfrist den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen. Eine weitergehende Haftung übernimmt Virtual Eye im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird.

5. Verzug des Auftraggebers

5.1 Unterläßt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach Ziffer 3 oder gesonderter Vereinbarung obliegende Mitwirkung, so kann Virtual Eye für die infolgedessen nicht durchgeführte Leistung die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

5.2 Entschließt sich Virtual Eye, die Leistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplans.

5.3 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistungen in Verzug, so berührt dies nicht seine Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Unberührt bleiben die Ansprüche von Virtual Eye auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.

6. Rechte an Arbeitsergebnissen im Rahmen von Beratungsservice.

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt Virtual Eye dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen von Beratungsleistungen erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.

7. Vergütung

7.1 Die Vergütung für die von Virtual Eye erbrachten Leistungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten, zuzgl. Reise- und ggf. Übernachtungsspesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

7.2 Die Vergütung ergibt sich aus der bei Eingang des Auftrages geltenden Virtual Eye -Preisliste für Beratungsleistungen bzw. aus einem während der Bindefrist angenommenen Angebot von Virtual Eye.

7.3 Verschiebt sich jedoch der Termin, zu welchem Leistungen erbracht werden sollen, infolge von Virtual Eye nicht zu vertretender Umstände auf einen Zeitpunkt später als drei Monate nach Eingang des urspünglichen Auftrages, so werden bei einer inzwischen eingetretenen Änderung der Stundensätze die dann geltenden Virtual Eye-Stundensätze der zu entrichtenden Vergütung zugrundegelegt.

7.4 Die jeweilige Leistungsvergütung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Virtual Eye ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

8. Haftungsbegrenzung

8.1 Virtual Eye haftet für Körperschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden, gleich aus welchem Rechts¬grund, einschließlich un¬erlaubter Handlung nur, soweit sie

a) durch schuldhafte Verletzung ver-tragswe¬sentli¬chen Pflichten (sog. Kardi-nalpflichten) durch Virtual Eye in einer das Erreichen des Vertrags¬zwecks ge¬fährdeten Weise verursacht werden oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Virtual Eye zu¬rückzuführen sind.

8.3 Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgange¬nen Gewinn haftet Virtual Eye nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von Virtual Eye zurückzuführen sind.

8.4 Der Ausschluß oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Unter-abschnitten gilt auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Virtual Eye.

8.5 Eine Haftung von Virtual Eye wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder nach dem Produkthaftgesetz bleibt hiervon unberührt.

9. Sonstiges

a) Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Virtual Eye abgetreten werden.

b) Abweichende, widersprechende oder ergänzende Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Virtual Eye .

c) Der Auftraggeber darf kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Er darf nur mit Forderungen aufrechnen, die von Virtual Eye schriftlich anerkannt, oder die rechtskräftig festgestellt sind.

d) Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam werden sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist München, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Virtual Eye ist berechtigt, Ansprüche bei dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht geltend zu machen.

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